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BFH 10.04.2019 X R 28/16, BBK 15/2019 S. 718

Steuerrecht | GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

Eine Beteiligung an einer GmbH gehört zum notwendigen Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers, wenn die Beteiligung die gewerbliche (branchengleiche) Betätigung des Einzelunternehmers entscheidend fördert oder wenn sie dazu dient, den Absatz der Produkte oder Dienstleistungen des Einzelunternehmers zu gewährleisten. Es kommt dabei auf die Bedeutung für das Einzelunternehmen an, nicht auf die Bedeutung für die GmbH. Unerheblich ist auch, ob die GmbH über einen eigenen erheblichen Geschäftsbetrieb verfügt.

Der [i]Unmittelbare Beteiligung an B-GmbH und mittelbare Beteiligungen an A-GmbH und C-GmbH Kläger des Streitfalls betrieb eine Werbeagentur. Er war Alleingesellschafter der B-GmbH, die wiederum Alleingesellschafterin der A-GmbH sowie der C-GmbH war. Der Kläger erzielte 99,9 % seiner Umsätze aus Werbetätigkeiten für die drei GmbH. Streitig war nun, ob die von der B-GmbH gez...

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