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BMF 11.07.2019 IV A 4 - S 0316/19/10003 :001, BBK 15/2019 S. 712

Buchführung | Neufassung der GoBD

Das BMF hat mit Datum vom eine Neufassung seiner GoBD aus dem Jahr 2014 veröffentlicht. Diese neuen GoBD gelten für Zeiträume ab 2020; sie dürfen aber auch schon für frühere Besteuerungszeiträume angewendet werden (Rz. 183). Anderenfalls gilt für Besteuerungszeiträume bis einschließlich 2019 noch die bisherige Fassung der GoBD vom - IV A 4 - S 0316/13/10003, BStBl 2014 I S. 1450.

Hinweis:

Die [i]Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung Neufassung berücksichtigt insbesondere die gesetzliche Neuregelung des § 146 Abs. 1 Satz 1 AO zur Einzelaufzeichnungspflicht und deren Ausnahme bei Unzumutbarkeit (z. B. Rz. 39). Sie enthält darüber hinaus Neues

  • zur Erfassung von EC-Karten-Umsätzen (Rz. 55),

  • zur Aufbewahrung identischer Mehrstücke von Buchungsbelegen (Rz. 75),

  • zur elektronischen Aufbewahrung (Rz. 130) und

  • zur Aufbewahrung konvertierter Belege (Rz. 135) sowie

  • zu...

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