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Steuerrecht | Tarifbegünstigung bei einer Realteilung nur bei Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit
Eine Tarifbegünstigung i. S. von § 34 EStG für den bei einer Realteilung einer Personengesellschaft entstehenden Aufgabegewinn ist nicht zu gewähren, wenn der Gesellschafter seine betriebliche Tätigkeit nicht aufgibt, sondern das ihm zugewiesene Vermögen bei einer Nachfolgegesellschaft verwertet, indem er dort gegen Abfindung ausscheidet.
Der [i]Realteilung und Übertragung auf Nachfolgegesellschaften Kläger des Urteilsfalls war Partner einer überregional tätigen Rechtsanwaltssozietät, die sich im Januar 2001 auflöste; das Vermögen der Sozietät sollte auf Nachfolgegesellschaften in den einzelnen Städten, in denen Kanzleien unterhalten worden waren, übertragen werden. Im März 2001 gründeten der Kläger und seine Mitgesellschafter eine Nachfolge-GbR in B-Stadt, die die Aktiva und Passiva der Sozietät aus deren Kanzlei in B-Stadt zum , 0.00 Uhr, übernah...