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Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen (§ 25 UStG)
Zur Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen (§ 25 UStG) sind Zweifelsfragen vorgetragen worden. Gemäß gilt in Ergänzung der Erläuterungen und Regelungen in Abschn. 272 bis 276 UStR (und entsprechend in Ergänzung der Ausführungen in ) folgendes:
I. Anzahlungen auf Reiseleistungen
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG gilt auch für die Besteuerung von Anzahlungen auf Reiseleistungen. Schwierigkeiten bei der Besteuerung von Anzahlungen im laufenden Kalenderjahr können sich bei Reiseveranstaltern ergeben, wenn gemischte Reiseleistungen aufzuteilen sind und wenn für die unter § 25 UStG fallenden Reiseleistungen die Margenermittlung nach § 25 Abs. 3 Satz 3 UStG durchgeführt wird. Zur Vereinfachung wird zugelassen, daß die für solche Reiseleistungen vereinnahmten Anzahlungen nur mit einem sachgerecht geschätzten Anteil der Besteuerung unterworfen werden. Bei der Schätzung kann berücksichtigt werden, daß Anzahlungen auf steuerfreie Eigenleistungen nicht zu besteuern und daß Anzahlungen auf steuerpflichtige Reiseleistungen (z. B. inländische Streckenanteile von Beförderungsleistungen) - ggf. nur anteilig - zu besteuern sind. Anzahlungen für steuerpflichtige Reiseleistungen,...