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Die Deutsche Bundespost als umsatzsteuerlicher Unternehmer
Ausgehend von der Einführung des Poststrukturgesetzes (PostStruktG) zum hat sich in den letzten Jahren die Entwicklung der Deutschen Bundespost (DBP) hin zum unternehmerischen Geschäftsbetrieb in der Öffentlichkeit vollzogen. Mehr und mehr ist die DBP dabei auch zum Wettbewerber von Privatunternehmen geworden. Dies hat unter ustl. Gesichtspunkten dazu geführt, daß sich seit 1989 immer häufiger die Frage nach der Unternehmereigenschaft der DBP (z. B. hinsichtlich Wirksamkeit einer ustl. Option) stellt. Dabei ist wesentlich, daß es keine ustl. Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform gibt. Somit sind auch die Tätigkeiten juristischer Personen des öffentlichen Rechts an spezifischen Kriterien zu messen und danach die Entscheidung zu treffen, ob im konkreten Fall eine ustbare Tätigkeit vorliegt oder nicht.
Nach § 2 Abs. 3 UStG sind juristische Personen des öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG gewerblich oder beruflich tätig. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in der vom bis geltenden Fassung des UStG führt weiter aus, daß, auch wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht gegeben sind, die Überlassung und Instandhaltung von Endstel...