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Umsatzsteuer-Umrechnungssätze 1995-1997
Obwohl der USt grundsätzlich nur solche Umsätze unterliegen, die im Inland, d. h. in der Bundesrepublik Deutschland, ausgeführt werden, kommt es vor, daß als Entgelte Werte in fremder Währung vereinbart oder vereinnahmt werden. Für diese Fälle schreibt § 16 Abs. 6 UStG vor, daß die Werte in fremder Währung zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge auf Deutsche Mark nach den amtlichen Briefkursen umzurechnen sind, die das BMF als Durchschnittskurse für den jeweiligen Monat öffentlich bekanntgibt. Diejenigen Währungen, für die keine Umrechnungskurse festgesetzt worden sind, sind jeweils nach dem Tageskurs umzurechnen. Angegeben sind außerdem die Durchschnittswerte der ECU.
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------------------------------------------------------------------------- 1995 Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. ------------------------------------------------------------------------- USA 1 US-$ 1,54 1,51 1,41 1,38 1,41 1,40 1,39 1,45 Groß- britan- nien 1 P 2,42 2,37 2,26 2,23 2,24 2,24 2,22 2,27 Irland 1 Ir P 2,39 2,35 2,25 2,26 2,29 2,29 2,29 ... |