Inländische Betriebsstätte einer AG schweizerischen Rechts mit inländischen Vermietungseinkünften
Leitsatz
1) Eine in der Schweiz gegründete Aktiengesellschaft ist nach den Grundsätzen des Typenvergleichs eine Kapitalgesellschaft,
deren Tätigkeit gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG stets und in vollem Umfang als gewerbesteuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt,
wenn für diesen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird.
2) Inländische Grundstücke oder Gebäude, die lediglich vermietet oder verpachtet sind und nicht auch für eine gewisse Dauer
zu unternehmerischen (Büro-)Zwecken genutzt werden, begründen keine inländische Betriebsstätte i.S.d. § 12 AO i.V.m. § 2 Abs.
1 Satz 3 GewStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 8 Nr. 32 DStRE 2019 S. 1011 Nr. 16 EFG 2019 S. 1317 Nr. 15 IWB-Kurznachricht Nr. 17/2019 S. 675 KÖSDI 2019 S. 21382 Nr. 9 PIStB 2020 S. 342 Nr. 12 YAAAH-22691
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