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Das deutsche Kirchensteuersystem
Das Kirchensteuersystem in Deutschland, welches durch die Kirchensteuergesetze der Länder dem Rahmen nach geregelt ist und durch kircheneigene Vorschriften ausgefüllt wird, ist unlängst wieder Gegenstand der Rechtsprechung gewesen, wobei sich das OVG Lüneburg mit Beschluss v. - 9 LA 120/17 (NWB QAAAG-95563) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil v. - 10138/11 u. a. zum besonderen Kirchgeld [i]Meier, Kirchensteuer, infoCenter, NWB SAAAB-13227 in glaubensverschiedenen Ehen und das (NWB YAAAF-87887) zur Begründung der Kirchensteuerpflicht positioniert haben.
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Erhebung der Kirchensteuer
[i]Öffentlich-rechtliche Körperschaften erhebungsberechtigtArt. 140 GG i. V. mit Art. 137 Abs. 6 WRV gibt eine Garantie für die Kirchensteuer. Letztlich handelt es sich bei der Kirchensteuer um eine Folge der Säkularisation von 1803. Erhebungsberechtigt sind nur Kirchen, die öffentlich-rechtliche Körperschaften sind. Bei der Kirchensteuer handelt es sich um eine Mitgliedsteuer, erfasst sind also nur Kirchenmitglieder als natürliche Personen.
[i]Keine eigenen Grundrechte der KircheBei der Erhebung der Kirchensteuer können sich die Kirchen nicht auf eigene Grundrechte berufen, vielmehr haben sie die Grundrechte ihrer Mitglieder, insbeso...