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LAG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 9 Ta 2458/18

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ArbGG § 5 Abs.1 S. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Der Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit ist für gem. § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG für den Vorstand einer Stiftung als Organ der Stiftung nicht eröffnet. Eine Regelung in dem Gesetz zur Gründung der Stiftung und/oder der Satzung der Stiftung, wonach der Direktor der Stiftung "der Vorstand ist" begründet allein noch keine Stellung eines stellvertretenden Direktors als Vorstand und damit Organ der Stiftung.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2019 S. 1438
WAAAH-22375

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 22.01.2019 - 9 Ta 2458/18

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