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Nichtigkeit von Jahresabschlüssen bei Fehlern der Rechnungslegung
OLG München erweitert den Anwendungsbereich von § 256 AktG
[i]OLG München, Urteil v. 19.7.2018 - 23 U 2737/17 NWB BAAAG-94129Die Nichtigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses ergibt sich aus § 256 AktG. Diese Norm soll die Richtigkeit des Jahresabschlusses gewährleisten und führt bei bestimmten schweren Mängeln zu dessen Nichtigkeit. Während anerkannt ist, dass § 256 AktG insbesondere auch auf die GmbH weitgehend analog anzuwenden ist, erweiterte das OLG München mit seinem Urteil vom den Adressatenkreis nunmehr auf die GmbH & Co. KG.
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Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses als Folge von Fehlern in der Rechnungslegung setzt voraus, dass die Auswirkungen wesentlich sind. Hierbei kommt es nicht allein auf eine wie auch immer geartete Relation zur Bilanzsumme an. Bei der Bewertung sind auch qualitative Beurteilungskriterien heranzuziehen, und in Zweifelsfällen ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände unverzichtbar. Dies eröffnet natürlich Interpretationsspielräume.
Außerdem zieht die Nichtigkeit des Jahresabschlusses eine Reihe weiterer Rechtsfolgen nach sich, so u. a. die Pflicht zur Neuvornahme, eine erneute Abschlussprüfung und die Nichtigkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses.
Und nicht zuletzt: Schwerwiegende Fehler der Rechn...