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Das Kriterium der hauptberuflich selbständigen Tätigkeit
Schema zur Prüfung der Versicherungspflicht in der GKV für Bilanzbuchhalter
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Personen einerseits eine selbständige Tätigkeit ausüben andererseits eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine häufige Konstellation in der Steuerkanzlei sind Mitarbeiter, die neben der (Haupt-)Tätigkeit dort für den Steuerberater selbständig als Buchhalter auch noch eigene Mandanten betreuen. Dabei stellt sich jedoch die Frage nach dem Krankenversicherungsschutz: Kann dieser rechtlich zulässig – und eben auch günstig – aufgrund der Pflichtversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse über die Beschäftigung in der Kanzlei generiert werden? Oder muss der Krankenversicherungsschutz eben – unter Umständen deutlich teurer – über die freiwillige Mitgliedschaft als Selbständiger bei der gesetzlichen Krankenkasse oder gar über eine private Krankenversicherung gesichert werden? Die Regeln dieser Abgrenzung hat der GKV-Spitzenverband im Rundschreiben vom zusammengefasst.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Rechtsgrundsätze
Wer hauptberuflich selbständig tätig und privat krankenversichert ist, kann nicht über die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung Mitglied der gesetzlichen Kran...