Biergartenwetter und Steckerlfisch
Sommerzeit – Biergartenzeit. Da kommt der Beschluss des BFH v. 13.3.2019 - XI B 89/18 gerade passend. Auch wenn er aus Sicht der „Steckerlfisch“-Verkäuferin vermutlich ruhig hätte anders ausfallen können. Der BFH hat sich nämlich mit Restaurationsumsätzen bei entgeltlicher Abgabe von gegrillten Fischen (sogenannter „Steckerlfisch“-Verkauf) in einem Biergartenbetrieb befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ihre Leistungen dem Regelsteuersatz unterliegen (vgl. hierzu den Beitrag von Thomas Rennar ab der ).
Für alle die, die Steckerlfisch nicht kennen: Die Inhaberin betreibt Fischbratereien in vier bayerischen Biergärten, in denen entsprechend der Tradition die Gäste eigene Brotzeiten, nicht jedoch eigene Getränke, mitbringen dürfen. Im Biergartenbetrieb werden „Steckerlfische“ verkauft, die von Mitarbeitern gewürzt und über Holzkohlefeuer gegrillt werden.
Wenn Sie die Gelegenheit haben: Gehen Sie heute Abend in den Biergarten und genießen Sie das schöne Wetter.
Mit dieser Ausgabe möchte ich mich von Ihnen verabschieden. Ab der kommenden Ausgabe wird mein Kollege, Christian Rohde, Sie über die neuesten Entwicklungen bei der Umsatzsteuer, aktuelle Entscheidungen und interessante Verwaltungsanweisungen informieren.
Mit besten sommerlichen Grüßen
Beate Blechschmidt
Fundstelle(n):
USt direkt digital 13 / 2019 Seite 1
GAAAH-22295