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BFH 19.12.2018 I R 71/16, BBK 14/2019 S. 663

Steuerrecht | Gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderung bei § 8b KStG

Eine gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderung entsteht erst mit ihrer Realisation, also dem Zufluss. Ist der Zufluss ab dem erfolgt, wird er nach § 8b Abs. 2 KStG zu 95 % steuerfrei gestellt, wenn es sich um die Kaufpreisforderung aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft handelt.

Es [i]Steuerbefreiung von 95 % gilt seit 2002 kommt dann nicht darauf an, ob die Veräußerung schon vor dem und damit vor dem Inkrafttreten des § 8b Abs. 2 KStG erfolgt ist. Entscheidend ist, dass die gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisforderung erst ab dem realisiert wird.

Im [i]Veräußerung im Jahr 1999, Zahlung im Jahr 2009 Streitfall ging es um eine Veräußerung der Anteile an der A-GmbH durch die V-GmbH im Jahr 1999; damals galt die Steuerbefreiung von 95 % noch nicht. Die V-GmbH sollte aber neben einem feste...

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