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Reform der Grundsteuer – Gesetzentwurf liegt vor!
Die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD haben am den Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes beschlossen und dabei auch die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Grundsteuer A neu geregelt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Kernaussagen der Neuregelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
[i]Geißler, Land- und Forstwirtschaft, infoCenter, NWB JAAAB-14442 Die Kernaussagen der Neuregelung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft lassen sich im Überblick wie folgt zusammenfassen:
[i]WohnteilDie wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land-und Forstwirtschaft erstreckt sich künftig bundeseinheitlich nicht mehr auf den Wohnteil.
[i]Typisierter ErtragswertDie Bewertung der wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfolgt bundeseinheitlich nach dem Eigentümerprinzip auf der Basis des amtlichen Liegenschaftskatasters in Form einer standardisierten Bewertung der Flächen und ggf. der vorhandenen Hofstellen mit einem typisierenden Ertragswert.
[i]Anknüpfung an Sollertrag des GrundbesitzesDie Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mittels eines durchschnittlichen Ertragswertverfahrens trägt der Belastungsentscheidung durch Anknüpfung an den Sollertrag des Grundbesitzes Rechnung.
[i]ReintragUnter Verzicht auf eine vergleichende Bewertung ...