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Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben – Teil 1
In einem Betrieb eines Steuerpflichtigen entstehen Kosten, welche steuerlich auch gewinnmindernd in Form von Betriebsausgaben berücksichtigt werden dürfen. Einige dieser Aufwendungen berühren allerdings ganz oder teilweise die private Lebensführung des Steuerpflichtigen. In diesen Fällen sieht das Gesetz in den Fällen des § 4 Abs. 5 EStG vor, die Betriebsausgaben nicht oder nur teilweise steuerlich zum Ansatz zuzulassen. Ein anderer Grund, warum betrieblich veranlasste Kosten nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, ergibt sich dadurch, dass politische oder rechtliche Gründe einer steuerlichen Berücksichtigung entgegenstehen. Die zweiteilige Beitragsreihe gibt einen Überblick über die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und erläutert dabei die für die Praxis relevantesten Fälle.
Betriebsausgaben stellen gem. § 4 Abs. 4 EStG alle Kosten dar, die durch eine betriebliche Einkunftsart entstehen; gemeint sind demnach Aufwendungen, die durch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) verursacht sind.
Sind Ausgaben betrieblich veranlasst, ist es ohne Bedeutung, ob diese Ausgaben auch notwendig, zweckmäßig oder üblich sind. Es liegt im Ermessen des ...