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Thesaurierungsbegünstigung bei Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung
Die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung löst keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen aus. Eine analoge Anwendung des § 34a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 EStG kommt nicht in Betracht (Bezug: § 16, § 34a EStG i. d. F. bis zum ).
(1) Hat ein Stpfl. in der Vergangenheit für Einkünfte aus einem Personenunternehmen – sei es in der S. 526Rechtsform eines Einzelunternehmens oder sei es als Gesellschafter einer Personengesellschaft – die tarifmäßig wirkende Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nach § 34a Abs. 1 EStG in Anspruch genommen ( Thesaurierungsbegünstigung), ist ein infolge von späteren (Über-)Entnahmen (§ 34a Abs. 4 EStG), Übertragungen bzw. Überführungen von betrieblichen Wirtschaftsgütern (§ 34a Abs. 5 EStG) sowie infolge von Betriebsbeendig...