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Zur Beratungspflicht einer Restrukturierungsberaterin
Beauftragt ein Unternehmen eine Restrukturierungsberaterin mit (insgesamt 14) konkret umschriebenen und insoweit abschließend zu verstehenden Leistungspflichten unter (ausdrücklichem) Ausschluss einer Beratung in steuerlichen und/oder rechtlichen Angelegenheiten, schuldet diese Beraterin dann nicht darüber hinaus eine Beratung über eine etwaige Insolvenzantragspflicht der Auftraggeberin (OLG Frankfurt/M., Urteil vom - 8 U 218/17 NWB AAAAH-16971).
Der Senat hat deshalb die (Millionen-)Klage des Insolvenzverwalters des (ehemaligen) Solarmodulproduzenten Solon SE auf Schadenersatz wegen Insolvenzverschleppung abgewiesen und dabei im Wesentlichen darauf abgestellt, dass die mit der finanziellen Reorganisation beauftragte Unternehmensberaterin keine weitergehenden vertrag...