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bAV | VAG-Informationspflichtenverordnung in Kraft
Die Verordnung über Informationspflichten in der betrieblichen Altersversorgung (bAV), die von Pensionsfonds, Pensionskassen und anderen Lebensversicherungsunternehmen durchgeführt wird (VAG-Informationspflichtenverordnung – VAG-InfoV), ist am in Kraft getreten. Mit der VAG-InfoV werden die Informationspflichten der Einrichtungen der baV (EbaV) gegenüber ihren Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern (§§ 234l–234p VAG) näher ausgestaltet. [i]Zum BSRG Beeger, NWB 42/2018 S. 3085Insbesondere der Bund der Versicherten ( www.bundderversicherten.de, Stellungnahme v. ) hatte – im S. 2031Ergebnis ohne Erfolg – verschiedentlich präzisere Formulierungen eingefordert und auch die Information bei Altersversorgungssystemen, bei denen Versorgungsanwärter ganz oder teilweise das Anlagerisiko tragen, über frühere W...