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BMF 17.06.2019 IV A 4 - S 0316-a/18/10001, NWB 28/2019 S. 2028

Abgabenordnung | Anwendungserlass zur Kassenführung mit elektronischem Aufzeichnungssystem nach § 146a AO

Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v.  (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146a AO (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme) eingeführt worden. Mit Schreiben v.  hat das BMF nun ausführlich zu den Vorgaben für elektronische Kassen- und Aufzeichnungssysteme Stellung genommen.

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