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Abgabenordnung | Anwendungserlass zur Kassenführung mit elektronischem Aufzeichnungssystem nach § 146a AO
Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. (BGBl 2016 I S. 3152) ist § 146a AO (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme) eingeführt worden. Mit Schreiben v. hat das BMF nun ausführlich zu den Vorgaben für elektronische Kassen- und Aufzeichnungssysteme Stellung genommen.