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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 21 W 42/19

Gesetze: BGB § 2353; FamFG § 352; ZPO § 322; ZPO § 325

Leitsatz

Leitsatz:

Im Verfahren betreffend die Erteilung und die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht nicht an ein rechtskräftiges Versäumnisurteil des Prozessgerichts gebunden, sofern das Urteil nicht zwischen allen Beteiligten des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAH-21888

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 07.05.2019 - 21 W 42/19

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