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Grundzüge des Vorsteuerabzugs
Das Recht des Vorsteuerabzugs ist in § 15 UStG scheinbar überschaubar und gleichzeitig umfassend geregelt. Dennoch ergeben sich in der Praxis zahlreiche Probleme. Im folgenden soll versucht werden, die Probleme des Vorsteuerabzugs anhand der Tatbestandsmerkmale des § 15 UStG darzustellen. Gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in Rechnungen i. S. des § 14 UStG gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuern abziehen.
I. Unternehmerbegriff als Typusbegriff
Aus der Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG folgt, daß der zum Vorsteuerabzug Berechtigte Unternehmer sein muß. Unternehmer ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 UStG, wer eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen (gewerbliche oder berufliche Tätigkeit) selbständig ausübt. Wie sich aus § 3 Abs. 9 Satz 2 UStG ergibt, kann diese Tätigkeit auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustands bestehen. Mit anderen Worten kann praktisch jedes wie auch immer geartete Verhalten die Unternehmereigenschaft begründen, wenn sich damit die Absicht zur Erzielung von Einnahmen (nicht Gewinnen!) verbindet. Daraus wird erkennbar, daß es einen klassischen Unternehmerb...BStBl II S. 752BStBl II S. 744