Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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H. Kommentar zum Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG)
Vorbemerkung
I. Allgemeines
1Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt die Honorierung von Rechtsanwälten. § 45 StBVV verweist auf das RVG für folgende Leistungen des Steuerberaters:
Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit,
Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit,
Verfahren vor Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit,
im Strafverfahren,
berufsgerichtliche Verfahren,
Bußgeldverfahren,
Gnadensachen.
2Hier wird bereits ein erster Unterschied deutlich. Zum Teil wird auf die Tätigkeit vor den Gerichten verwiesen, zum Teil auf das gesamte Verfahren, also auch auf das behördliche Verfahren.
II. Systematik des RVG
3Das RVG enthält einen Paragrafen-Teil und anschließend ein sog. Vergütungsverzeichnis (VV). Den einzelnen Regelungen des Vergütungsverzeichnisses sind zahlreiche Vorbemerkungen vorangestellt, die bereits Einzelheiten der Gebühren regeln. Die einzelnen Paragrafen regeln den mehr allgemeinen Bereich der Honorierung. Die Vorschriften des Vergütungsverzeichnisses beziehen sich auf die jeweilige Verfahrensart. So regelt z. B. § 8 RVG die Fälligkeit und die Hemmung der Verjährung. VV 3200 regelt die Verfahrensgebühr von 1,6 vo...