Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 7 Mehrere Auftraggeber
Erläuterungen
I. Allgemeines
1Die Vorschrift regelt die Rechtsbeziehung des Steuerberaters im Mehrpersonenverhältnis und damit insbesondere die sog. Mehrfachvertretung (mehrere Mandanten in derselben Angelegenheit). Diese Regelung entspricht der Regelung in § 6 StBVV.
II. Begriff des Auftraggebers
2Auftraggeber ist der Vertragspartner des Steuerberaters. Dies ist i. d. R. derjenige, dem der Einsatz des Steuerberaters letztlich zugutekommen soll. Entscheidend ist insoweit, wem gegenüber sich der Steuerberater verpflichtet hat. Nur zu dieser Person besteht ein vertraglicher Vergütungsanspruch. Entscheidend für die Anwendung des § 7 RVG ist die Zahl der Vertragspartner des Steuerberaters und nicht, ob der Anwalt bei der Beauftragung durch einen Dritten einen oder mehrere Mandanten vertritt. Anders formuliert: Erteilt eine Person für eine Personenmehrheit den Auftrag, so sind diese mehreren Personen Auftraggeber des Steuerberaters.
Der Ehemann erteilt dem Steuerberater den Auftrag für eine Klage der Ehepartner vor dem Finanzgericht.
Es liegen mehrere Auftraggeber vor, nämlich die Eheleute.
Beachte: Bei der Anfertigung einer Einkommensteuererklärung liegen nicht „mehrere...