Praxiskommentar Steuerberatervergütungsverordnung
6. Aufl. 2020
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§ 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
Erläuterungen
1Für den Steuerberater neben den Fällen des § 45 StBVV einschlägige entsprechende Vorschriften zu § 4b RVG sind § 4 Abs. 1 Satz 3 StBVV und § 9a Abs. 5 StBerG.
2Eine fehlerhafte Vergütungsvereinbarung liegt vor, wenn diese nicht den Fällen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 oder des § 4a Abs. 1 und 2 entspricht. Folgende Fälle sind erfasst:
Testformverstoß
Fehlerhafte Bezeichnung
Unzureichendes Absetzen von anderen Vereinbarungen
Einbeziehung in die Vollmacht
Nichteinhaltung der Vorgaben des § 4a Abs. 1 Satz 3 StBVV.
3Folge der Fehlerhaftigkeit ist nicht die Nichtigkeit des Mandatsvertrags. Vielmehr erhält der Steuerberater jedenfalls die gesetzliche Vergütung nach dem RVG.