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Umsatzsteuerbefreiung von Garantiegebühren im Bauherrenmodell
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Problemstellung und bisherige Praxis
Nach § 4 Nr. 8g UStG 1980 sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und ähnlichen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze ustfrei. § 4 Nr. 8 UStG 1967 enthielt, abgesehen von der fehlenden Gliederung nach Buchstaben, eine gleichlautende Regelung. Umstritten ist, welche Arten von Garantieversprechen ähnliche Sicherheiten i. S. von § 4 Nr. 8g UStG 1980 sind.
Die FinVerw sah ursprünglich, wie sich aus dem Einführungserlaß v. (BStBl I S. 401, 409) ergibt, Garantieversprechen uneingeschränkt als bürgschaftsähnliche Sicherheiten an. Im Rahmen ihres Feldzuges gegen das Bauherrenmodell hat die FinVerw ihre Auffassung jedoch geändert. Bei diesem Modell werden mehrere Arten von Garantieversprechen unterschieden:
1. Plazierungsgarantie (Garantie dafür, daß sich die für die Bauherrengemeinschaft erforderliche Zahl von Bauherren einfinden wird),
2. Gesamtfinanzierungsgarantie (Garantie dafür, daß die anderen Bauherren ihren Finanzierungsverpflichtungen nachkommen),
3. Zinsgarantie (Garantie dafür, daß die während der Bauzeit anfallenden Zinsen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen),
4. Kostenfreistellungsgarantie für die Z...