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Besteuerung von „Bitcoin & Co.“ verfassungswidrig?
Das (NWB YAAAG-86270) die Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von privaten Veräußerungsgeschäften mit UEFA Champions League-Eintrittskarten mit Hinweis auf das (BStBl 2005 II S. 56) erstinstanzlich festgestellt und auf eine ggf. ähnliche Problematik bei Kryptowährungen hingewiesen (Revision eingelegt, Az. beim BFH: IX R 10/18).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes
[i]Detmering/Tetzlaff, Private Veräußerungsgeschäfte, Grundlagen, NWB IAAAE-41266 Die Verfassungswidrigkeit von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 22 Nr. 2 EStG liegt möglicherweise vor, weil gegen den in Art. 3 Abs. 1 GG fixierten Gleichheitsgrundsatz verstoßen wird, soweit die Besteuerung von privaten Gewinnen aus der Anschaffung und Veräußerung von sog. Kryptowährungen betroffen ist.
Strukturelles Vollzugsdefizit
[i]Gleichheitswidriges Erhebungsdefizit und geringes EntdeckungsrisikoEin strukturelles Vollzugsdefizit und insoweit Nichtigkeit lag 1997/1998 bezüglich der Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren/Aktien vor. Das BVerfG stellte in seinem Urteil v. - 2 BvL 17/02 (BStBl 2005 II S. 56) für eine grundgesetzkonforme Besteuerung insbesondere folgende Kriterien heraus: Die tatsächliche Lastengleichheit der Steuerpflichtigen muss gewährleistet werden. Dies kann en...