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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.06.2019

Verfahrensrecht | Nachhaftung des Schuldners für Masseverbindlichkeiten (BFH)

Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 Satz 1 AO). Nach § 251 Abs. 2 Satz 1 AO bleiben die Vorschriften der InsO unberührt. Vorschriften der InsO gehen denen der AO und der Steuergesetze grundsätzlich vor.

Sachverhalt: Streitig ist, ob Steueransprüche, die durch während eines laufenden Insolvenzverfahrens erzielte Einnahmen begründet, aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens festgesetzt worden sind, gegenüber dem Schuldner geltend gemacht und durchgesetzt werden können.

Hierzu führen die Richter des BFH weiter aus:

  • Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt.

  • Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekanntgabe an den vormaligen Insolvenzverwalter kommt nicht mehr in Betracht.

  • Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens endet das Amt des Insolvenzverwalters. Die Verfügungsbefugnis über die (verbleibende) Masse fällt an den Schuldner zurück (§ 259 Abs. 1 InsO).

  • Es gibt keine vermögensrechtlich verselbständigte Masse mehr (§ 35 InsO).

  • Wegen vom Insolvenzverwalter nicht erfüllter Masseverbindlichkeiten findet eine Nachtragsverteilung (§ 203 InsO) nicht statt.

  • Wegen aller noch offenen Masseverbindlichkeiten kann ab diesem Zeitpunkt nur noch der Schuldner in Anspruch genommen werden.

Quelle: ; NWB Datenbank (il)

Fundstelle(n):
KAAAH-21368