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OVG Nordrhein-Westfalen 12.04.2019 16 A 1499/09, NWB 27/2019 S. 1962

IHK | Zur Mitgliedschaft der IHK Nord Westfalen im DIHK

Die IHK Nord Westfalen ist derzeit nicht zum Austritt aus dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) verpflichtet.

Anmerkung:

Der DIHK ist der Dachverband aller deutschen Industrie- und Handelskammern. Die Klägerin, ein in Münster ansässiges Unternehmen, das als Gewerbebetrieb Pflichtmitglied der beklagten IHK Nord Westfalen ist, hatte bemängelt, dass der DIHK sich wiederholt außerhalb seiner Kompetenzen zu allgemeinpolitischen Themen sowie einseitig zu Fragen der Umwelt- und Klimapolitik geäußert habe. [i]Jahn, NWB 40/2017 S. 3062Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine frühere Entscheidung des Senats aufgehoben und die Voraussetzungen für den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch konkretisiert hat, ist der 16. Senat nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass die IHK...

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