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FG Berlin-Brandenburg 09.04.2019 8 K 8242/15, NWB 27/2019 S. 1958

Abgabenordnung | Sog. IPSC-Schießen als gemeinnütziger Sport

Nach dem erfüllt ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsports, insbesondere des Schießens im Sinne der International Practical Shooting Confederation (IPSC-Schießen) besteht, (entgegen AEAO Nr. 6 zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit (Anschluss an , NWB TAAAH-02106; , NWB PAAAF-89954).Das IPSC-Schießen erfüllt beide Alternativen der für die Annahme von „Sport“ nötigen körperlichen Ertüchtigung, indem es im Hinblick auf das schnelle Durchlaufen des Parcours äußerlich zu beobachtende körperliche Anstrengungen und in Bezug auf die dem persönlichen Können zurechenbare Kunstbewegung (präzise Schussabgabe) auch Geschick im Umgang mit der W...

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