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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 213/19

Im Streit steht die Inanspruchnahme des Klägers wegen des Kostenersatzes als Erbe für die seinem verstorbenen Bruder K.-D. H. (H.) erbrachten Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII); vorrangig zu klären sind Fragen des Prozessrechts.

Fundstelle(n):
TAAAH-21219

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.05.2019 - L 7 SO 213/19

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