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BayLfSt | Gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften bei Auslandsbeteiligungen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat mit Datum v. eine umfangreiche Vfg. erlassen zur Handhabung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte aus ausländischen Personengesellschaften, Bauherrengemeinschaften und Grundstücksgemeinschaften, an denen mehrere Inländer beteiligt sind. Die Behörde betont einleitend, solche Einkünfte seien nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO bzw. nach § 180 Abs. 2 AO i. V. mit der VO zu § 180 Abs. 2 AO gesondert und einheitlich festzustellen, weil auch diese [i]VO zu § 180 Abs. 2 AO i. d. F. v. 18.7.2016 NWB GAAAA-73486 Einkünfte grds. der deutschen Besteuerung unterliegen (Tz. 1.1). Eine Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, Abs. 2 AO komme aber nicht in Betracht, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat ein DBA besteht, wonach diesem das ausschließliche Besteuerungsrecht für die Inländer zusteht (Tz. 1.2). Gestattet das einschlägige DBA die...