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IWB Nr. 12 vom Seite 495

Verständigungsverfahren in Russland

Erstmalige Leitlinien für die Abwicklung von bilateralen Verständigungsverfahren in Russland

Susann van der Ham und Robert Halat

Zwischen Russland und Deutschland gibt es seit der Unterzeichnung des gemeinsamen Doppelbesteuerungsabkommens am die Möglichkeit, ein Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedure – MAP) zu beantragen. Jedoch waren aus russischer Sicht seit jeher einige Punkte zum Verfahrensablauf und zu den Zuständigkeiten nicht geregelt, was die Durchführung eines Verständigungsverfahrens praktisch nahezu unmöglich machte. Im Rahmen des BEPS-Projekts der OECD hat auch Russland am das Multilaterale Instrument (MLI) unterzeichnet und damit u. a. auch die Mindeststandards gemäß BEPS-Aktionspunkt 14 (Dispute Resolution) zur Verbesserung der Effizienz von Streitbeilegungsmechanismen anerkannt. Diese Maßnahme soll insbesondere einen Lösungsansatz zur besseren internationalen Zusammenarbeit geben und Hindernisse beseitigen, die die Staaten an der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit abkommensbasierten Verständigungsverfahren hindern. Nach den in Aktionspunkt 14 des BEPS-Projekts definierten Mindeststandards müssen die Staaten Vorschriften oder Leitlinien für den Zugang und zum Ablauf von Verständigungsverfahrens veröffentlichen. Die St...

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