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Steuerliche Folgen des Betriebs von Blockheizkraftwerken durch Wohnungseigentümergemeinschaften
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1964Wohnungseigentümergemeinschaften können bei der Heizungsmodernisierung gezwungen sein, ein Blockheizkraftwerk (BHKW) einzubauen. Auch wenn viele Fragestellungen, die sich in der Vergangenheit aus dem Betrieb von BHKW durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ergeben haben, zwischenzeitlich durch die höchstrichterliche Rechtsprechung einer Lösung zugeführt wurden, ist die Thematik unverändert anspruchsvoll.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Nutzungsmöglichkeiten für den im BHKW erzeugten Strom: [i]Einspeisung in das öffentliche Netz oder DirektverbrauchDer im BHKW erzeugte Strom kann für die Einspeisung in das öffentliche Netz oder für die Deckung des Strombedarfs in der Wohnungseigentumsanlage (Direktverbrauch) verwendet werden. Durch den Verkauf des Stroms zu günstigen Preisen an die Bewohner kann sich ggf. ein Vorteil für die Nutzer ergeben und die WEG kann höhere Preise als bei der Einspeisung des Stroms in das öffentliche Netz erzielen. Mit den höheren Preisen gehen höhere Investitions- und Verwaltungskosten einher. Es bestehen Risiken, wenn das Verbrauchsverhalten der Stromabnehmer nicht dem angenommenen Verbrauchsverhalten entspricht.
[i]Einheitliche und gesonderte FeststellungSofern keine Liebhaberei vorliegt, wird durch den Stromverkauf eine gewerbliche Mitunternehmer...