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Umsatzsteuer | Speisenabgabe in einem Bayerischen Biergarten unterliegt dem Regelsteuersatz
Der Inhaber einer Fischbraterei in einem Biergarten erbringt dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen (Restaurationsumsätze), wenn er an Biergartenbesucher gegen Entgelt gegrillte Fische abgibt und er aufgrund von ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarungen mit dem Eigentümer oder Betreiber des Biergartens berechtigt ist, seinen Kunden die Infrastruktur des Biergartens zur Verfügung zu stellen, und dies auch tatsächlich so geschieht (Bezug: § 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 UStG; § 115 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 FGO).
Die Klägerin betreibt u. a. Fischbratereien in vier Biergärten in München und Umgebung. Die sog. „Steckerlfische“ wurden von Mitarbeitern gewürzt und über Holzkohlefeuer gegrillt. Die Fische wurden den Kunden im Ganzen und nicht filetiert in Alufolie oder Packpapier verpackt übergeben. An den jeweiligen Fischständen wa...