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Grunderwerbsteuer | Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis
(1) Erwirbt der Bedachte durch ein Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer. (2) Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis. (3) Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln (Bezug: § 133, § 157 BGB; § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG; § 1 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, § 3 Nr. 2 GrEStG).
(1) Im Urteilsfall wurde die Tochter nach dem Tod des Vaters Alleinerbin und erbte u. a. eine Eigentumswohnung. Der Vater hatte dem Sohn aber ein...BStBl 2008 II S. 982BStBl 2009 II S. 245