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Körperschaftsteuer | Keine Gewinnerhöhung durch Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens nach formwechselnder Umwandlung in eine Personengesellschaft
§ 37 Abs. 7 KStG ist nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft auf Erträge aus der Aufzinsung des Körperschaftsteuerguthabens bei der Personengesellschaft anzuwenden, wenn an ihr entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind (entgegen NWB SAAAC-68519, BStBl 2008 I S. 280; Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 107 FGO; § 7 GewStG; § 4 Abs. 2 UmwStG 2006; § 37 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 KStG).
Das Körperschaftsteuerguthaben einer Kapitalgesellschaft war nach § 37 Abs. 4 Satz 1 KStG letztmalig auf den zu ermitteln. Die Körperschaft hatte innerhalb eines Auszahlungszeitraums von 2008 bis 2017 einen Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens in zehn gleichen Jahresbeträgen (§ 37 Abs. 5 Satz 1 KStG). Der gesamte Anspruch auf Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens entsteht bereits ...