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Zinsertrag aus Körperschaftsteuerguthaben
Nichtbesteuerung bei durch Formwechsel entstandener Personengesellschaft nur im Ausnahmefall
Nach Ansicht des BFH unterliegen nach formwechselnder Umwandlung einer Körperschaft in eine Personengesellschaft Zinserträge aus dem Körperschaftsteuerguthaben nicht der Besteuerung, wenn an der Personengesellschaft entweder unmittelbar oder über eine Personengesellschaft mittelbar ausschließlich Körperschaften beteiligt sind ( NWB NAAAH-16582).
I. Hintergrund
[i]Körperschaftsteuerguthaben als Folge des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halb-/ TeileinkünfteverfahrenDas Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 KStG) geht auf den Systemwechsel vom Anrechnungsverfahren zum Halb-/Teileinkünfteverfahren zurück. Unter Geltung des Anrechnungsverfahrens galt für thesaurierte Gewinne ein Körperschafsteuersatz von 40 %; schüttete die Körperschaft Gewinne aus, reduzierte sich der Steuersatz auf 30 %. Im Rahmen des Halb-/Teileinkünfteverfahrens fand und findet eine Reduzierung des Steuersatzes bei Ausschüttung nicht mehr statt. Mit den Regelungen zum Körperschaftsteuerguthaben verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die Körperschaft im Ergebnis annähernd so zu stellen, als wären thesaurierte Gewinne noch unter Geltung des Anrechnungsverfahrens ausgeschüttet worden. Die heutigen Regelungen zum Körperschaftsteuerguthaben gehen dabei auf das SEStEG zurück. Das Körpers...