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Prozess | Entbindung des Arztes von seiner Schweigepflicht
In der Vorlage eines ärztlichen Attestes durch einen Betroffenen, der damit sein Nichterscheinen bei Gericht begründen will, liegt zugleich die konkludente Erklärung, dass er den ausstellenden Arzt bei etwaigen Nachfragen des Gerichts hinsichtlich des Grundes für sein Nichterscheinen von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbindet.
Die Folgen dieser auch von anderen obergerichtlichen Instanzen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vertretenen Ansicht (vgl. nur 5 OLG 15 Ss 173/17, StV 2018 S. 151) lässt sich nur dadurch vermeiden, dass der Betroffene den behandelnden Arzt ausdrücklich anweist, keine Auskunft – gegenüber wem auch immer – zu geben, so dass für die Annahme einer zumindest konkludenten Entbindung von der Schweigepflich...