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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlichem Solarpark
Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Teils einer Photovoltaikanlage steht dem Investor nur dann zu, wenn er selbst Unternehmer ist gem. § 2 Abs. 1 UStG. Die Unternehmereigenschaft und der Vorsteuerabzug sind zu verneinen, wenn die gesamte Photovoltaikanlage gemeinschaftlich betrieben wird und die Gemeinschaft Unternehmerin ist.
Die Unterscheidung, wer Unternehmer ist, richtet sich nach folgenden Kriterien:
Der [i]Individuelle Vergütung: Investor ist Unternehmer Investor erhält eine Vergütung nach der tatsächlich von ihm eingespeisten Strommenge, die aufgrund von Zwischenzählern ermittelt wird. Der Investor erbringt dann eine Leistung gegen Entgelt an die Gemeinschaft und ist als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wird [i]Pauschale Abrechnung: Gemeinschaft ist Unternehmer die Vergütung hingegen pauschal nach einem rechnerischen Schlüssel auf die einzelnen Investoren aufgeteilt und abgerechnet, ist d...