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Prüfung von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz
Prüfen Berufsangehörige handelnd für eine Berufsgesellschaft Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz, ist diese Prüfungstätigkeit nach Auffassung der WPK in der Berufshaftpflichtversicherung der Berufsgesellschaft eingeschlossen.
Die Meldung der WPK vom ist abrufbar unter http://go.nwb.de/x78fa.