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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 07 | Vermietung: Objektbezogene Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Vermietet ein Steuerpflichtiger mehrere Objekte auf der Grundlage verschiedener Rechtsverhältnisse, so ist jede Tätigkeit grundsätzlich für sich zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden. Auch die Einkunftserzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen. Werden verschiedene, auf einem Grundstück gelegene Gebäudeteile jeweils einzeln vermietet, bezieht sich die Einkunftserzielungsabsicht nur auf das entsprechende Objekt.

Interessante Grundsätze zur Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung lassen sich einem weiteren aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs entnehmen.

Der IX. Senat des BFH hat ein erstinstanzliches Urteil des Sächsischen FG aufgehoben, weil die Richter aus Leipzig die Einkunftserzielungsabsicht nicht objektbezogen geprüft hatten.

Vermietet ein Steuerpflichtiger mehrere Objekte auf der Grundlage verschiedener Rechtsverhältnisse, so ist jede Tätigkeit grundsätzlich für sich zu beurteilen. Dies gilt auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden.

Auch die Einkunftserzielungsabsicht ist objektbezogen zu prüfen. Sie ist nur dann in Bezug auf mehrere Objekte oder das gesamte Gru...

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