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Track 21-23 | Homeoffice: Neue Regeln bei Vermietung eines Arbeitszimmers oder einer Wohnung an den Arbeitgeber
Die Vermietung eines Arbeitszimmers/einer Wohnung an den Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke ist laut BFH als Vermietung einer Gewerbeimmobilie anzusehen, so dass die Einkunftserzielungsabsicht durch eine objektbezogene Überschussprognose festzustellen ist. Dies gilt nach einem aktuellen BMF-Schreiben für alle offenen Fälle. Für vor dem Jahr 2019 abgeschlossene Mietverträge kann jedoch weiterhin eine Einkunftserzielungsabsicht unterstellt werden.
Nach einer Studie des Digitalverbandes Bitkom hat die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern erlauben, von zu Hause aus zu arbeiten, in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Das hängt mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt zusammen, aber auch mit dem wachsenden Bedürfnis nach einer flexiblen Arbeitsgestaltung.
Vier von zehn Unternehmen geben aktuell ihren Mitarbeitern die Freiheit, zu bestimmten Zeiten auch abseits der klassischen Büroräume zu arbeiten. Den Erwartungen zufolge wird sich dieser Trend fortsetzen. Knapp jedes zweite Unternehmen geht davon aus: Der Anteil der Mitarbeiter, die im Homeoffice arbeiten, wird in den kommenden fünf Jahren steigen.
Immer häufiger stel...