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Track 11 | Einnahmen-Überschussrechnung: Zufluss bei Entschädigung für Überlassung eines Grundstücks
Entschädigungen für die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit, die das Recht dinglich absichert, ein Grundstück als Überflutungsfläche bei Hochwasser zu nutzen, sind bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung im Zuflusszeitpunkt als Betriebseinnahme zu erfassen. Es handelt sich nicht um Einnahmen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG, die auf einer Nutzungsüberlassung beruhen.
Wann sind Entschädigungen bei der Gewinnermittlung durch eine Einnahmen-Überschussrechnung zugeflossen? – Mit dieser Frage hat sich aktuell der Bundesfinanzhof befasst. Im Streitfall hatte ein Landwirt vom Bundesland eine Entschädigung für die Überlassung eines betrieblichen Grundstücks als Überflutungsfläche erhalten – i. H. von knapp 18.000 €. Es war im Grundbuch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit eingetragen worden, die das Recht dinglich absichert, das Grundstück bei Hochwasser zu nutzen.
Nach § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG kann der Steuerpflichtige Einnahmen, die für eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren im Voraus geleistet werden, gleichmäßig auf den Zeitraum verteilen, für den die Vorauszahlung geleistet wird. Der Landwirt wollte daher die Entschädigung auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilen.
Der VI. ...