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Tabelle der Lohnsteuerbelastung 2002 für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer
I. Auswahl der Steuerklassen
Aus Platzgründen kann die Berechnung der stl. Belastung nicht für alle Steuerklassen erfolgen. Ausgewählt wurden die Steuerklassen I, II und III. Da die Steuerbeträge in den Steuerklassen I und IV gleich hoch sind, ist somit auch die Steuerklasse IV berücksichtigt, die von beiderseits berufstätigen Ehegatten gewählt werden kann. Auf die Steuerklassen V und VI konnte verzichtet werden, da die sich hier ergebenden Belastungen bei der Veranlagung zur ESt korrigiert werden. Die Steuerklasse II gilt für AN mit haushaltszugehörigen Kindern (Altfälle).
Ab 1996 werden beim laufenden LSt-Abzug während des Jahres keine Kinderfreibeträge mehr berücksichtigt; stattdessen wird ein monatliches Kindergeld gezahlt. Das Kindergeld beträgt im Jahr 2002 monatlich 154 € jeweils für das 1., 2. und 3. Kind sowie 179 € für das 4. und für jedes weitere Kind. Das Kindergeld wird als Steuervergütung gewährt und mit der einbehaltenen LSt verrechnet. Erst bei der Veranlagung zur ESt prüft das FA von Amts wegen, ob die Steuerersparnis durch den Kinder-, Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag von insgesamt 5 808 € je Kind im Jahr 2002 höher als das gezahl...