Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz
Die Förderung vermögenswirksamer Leistungen (vL) mit steuer- und sozialabgabenfreien AN-Sparzulagen durch das seit geltende Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) ist seit 1987 mehrfach geändert worden. Zu den wesentlichen Änderungen zählen
die Beschränkung der Förderung auf Vermögensbeteiligungen und Anlagen zum Wohnungsbau,
der zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgenommene Ausschluß bestimmter außerbetrieblicher Anlagen,
die Verschiebung der Fälligkeit der Sparzulage für vL ab 1994 auf den Ablauf der Sperrfrist für die Anlageart,
die Bescheinigung der ab 1994 angelegten vL durch Kreditinstitute, Bausparkassen und Unternehmen, mit denen der Anlagevertrag abgeschlossen worden ist,
die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Zulagenbegünstigung und die zusätzliche Förderung der AN-Beteiligung am Produktivvermögen mit höherer Sparzulage ab 1999.
Das Verfahren zur Festsetzung und Auszahlung der Sparzulage und die damit verbundenen Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten sind in der Verordnung zur Durchführung des 5. VermBG (VermBDV 1994) geregelt. Zu Zweifels- und Auslegungsfragen nimmt das (BStBl 1997 I S. 738) Stellung. Die für die Anlage ...