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Lohnsteuer-Ermäßigung 1992
Die Gemeinden haben den AN im Herbst letzten Jahres die LSt-Karten 1992 zugesandt. Die LSt-Karten erhalten alle Bürger, sofern der Gemeinde bekannt ist, daß sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, ansonsten sind sie bei der örtlich zuständigen Gemeindebehörde zu beantragen.
Der vorliegende Beitrag kann nicht alle im Zusammenhang mit der LSt-Ermäßigung auftretenden Fragen beantworten. Er beschäftigt sich vornehmlich mit Themen zur Ausstellung der LSt-Karte, Änderungen der auf der LSt-Karte vermerkten Angaben und der Eintragung eines Freibetrages. Probleme der beschränkten Lohnsteuerpflicht (z. B. Grenzgänger) bleiben u. a. außer Betracht.
Die §§ 38-42f EStG regeln das LSt-Verfahren. Begleitet werden die einschlägigen Vorschriften durch die LStDV. Die für die FG nicht bindenden Regelungen der LStR 1990 betreffen Anweisungen an die FÄ hinsichtlich mitunter komplizierter Auslegungsfragen, um eine möglichst gleichmäßige Anwendung der materiellen Rechtsvorschriften zu gewährleisten.
I. Allgemeines
1. Steueränderungsgesetz 1991 und 1992
Wichtige Veränderungen für die AN enthält das StÄndG 1991 (BStBl 1991 I S. 665). Besonders hervorzuheben sind:
die Anhebung der Kilometer-Pauschbeträge für Fah...