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Funktionale Betrachtungsweise in der außensteuerlichen Beratungspraxis
Die für Zwecke einer außensteuerlichen Beratung bedeutende „funktionale Betrachtungsweise“ findet sich zur Beurteilung einer aktiven Gesamttätigkeit zwar nicht explizit im Gesetz, wird jedoch von der Finanzverwaltung unter Zuhilfenahme des Anwendungserlasses zum Außensteuergesetz anerkannt. Entscheidend ist hierbei eine Beurteilung von insbesondere sog. Vor-, Neben- und Folgeerträge einer aktiven Gesamttätigkeit. Rechtsstreitigkeiten bei der Beurteilung einer aktiven außensteuerlichen Gesamttätigkeit erscheinen praktisch selbst dann, wenn sich in der Gestaltungspraxis implementierte Modelle an der Rechtsprechung orientieren.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Einordnung (funktionale Betrachtungsweise)
Erzielt eine ausländische Gesellschaft sowohl aktive als auch passive Einkünfte, stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Abgrenzung derartiger Einkünfte. Handelt es sich hierbei um wirtschaftlich zusammenhängende Tätigkeiten, wird das Prinzip der gesonderten Betrachtung durch den Grundsatz der sog. funktionalen Betrachtungsweise außensteuerlich durchbrochen. Die von der ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten sind demnach nicht isoliert für sich zu betrachten, sondern i...