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Die steuerliche Behandlung von Berufsverbänden
I. Berufsverbände
1. Zivilrechtliche Einordnung
Berufsverbände sind freiwillige, verbandsmäßige Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen auf privatrechtlicher Basis zur Wahrung der allgemeinen Berufs- oder Wirtschaftsinteressen ihrer Mitglieder. Sie grenzen sich insoweit von den ”Berufsvertretungen” ab, als es sich hierbei um Körperschaften des öffentlichen Rechts mit hoheitlichen Befugnissen handelt, die Angehörige bestimmter Berufs- oder Gewerbezweige repräsentieren und neben den Mitgliederinteressen staatliche Auftragsangelegenheiten wahrnehmen (z. B. Innungen, Kammern).
Eine besondere Rechtsform sieht das Zivilrecht für Berufsverbände nicht vor. Grundsätzlich können sämtliche privatrechtlichen Verbandsformen gewählt werden. Typischerweise organisieren sich Berufsverbände aber in Form des rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Vereins. Dies begründet sich damit, dass im Hinblick auf den ständigen Mitgliederwechsel bspw. Kapitalgesellschaften aufgrund rechtstechnischer Schwierigkeiten, die mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung verbunden sind, zu inflexibel sind. Aus diesem Grunde wird nachfo...