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Die steuerliche Behandlung von Beteiligungen an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen nach § 8b KStG n. F.
I. Einleitung
Durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG) erfährt das System der Besteuerung von Kapitalgesellschaften grundlegende Änderungen. Neben dem Wechsel vom Anrechnungs- zum sog. Halbeinkünfteverfahren ist in § 8b KStG n. F. eine grundsätzliche Steuerfreistellung von empfangenen Dividenden sowie von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften eingeführt worden. § 8b KStG n. F. ist damit zu einer zentralen Vorschrift des neuen KSt-Systems geworden. Die Freistellung gewährleistet, dass auch bei mehrstufigen Kapitalgesellschaftsstrukturen insgesamt nur die Steuerbelastungen anfallen, die systembedingt anfallen sollen: Definitive KSt und GewSt auf der Ebene der Gewinn erzielenden Tochterkapitalgesellschaft sowie Halbeinkünfte-ESt auf der Ebene der natürlichen Person als Anteilseigner der Mutterkapitalgesellschaft (vgl. Rödder in Schaumburg/Rödder, Unternehmenssteuerreform 2001 S. 537).
II. Nationale und internationale Dividendenfreistellung (§ 8b Abs. 1 und 5 KStG n. F.)
1. Sachlicher Anwendungsbereich
Nach § 8b Abs. 1 KStG bleiben Bezüge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz.
Im Einzelnen sind das:
Gewinnanteile (Dividenden) ...