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Die Realteilung von Kapitalgesellschaften
I. Grundlagen
Die Sachverhalte der Verschmelzung und Umwandlung ermöglichen den Übergang von Vermögen von einem Rechtsträger auf einen anderen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Ihr wesentliches Merkmal ist die Konzentration von mehreren Unternehmen. Vereinfacht dargestellt kann man sagen, das sind die Fälle: aus zwei mach eins.
Das Thema Realteilung beschäftigt sich mit den Vorgängen der Dekonzentration, in denen Unternehmen gespalten werden, kurz: aus eins mach zwei.
Das deutsche Zivilrecht hat nun aufgeholt gegenüber dem ausländischen Recht. Die Spaltung großer Unternehmen ist nach dem UmwG 1995 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge möglich.
1. Motive einer Realteilung
Zwang zur Entflechtung: Ein Unternehmen kann aus politischen oder rechtlichen Gründen gezwungen sein, seine verschiedenen Sparten zu trennen. Zu nennen ist hier auch § 24 GWB, der einen Entflechtungszwang erzeugen kann, wenn man eine Untersagung der Kartellbehörde vermeiden will;
Haftung: Das Haftungsrisiko kann gemindert werden, wenn man risikobehaftete Bereiche wie z. B. Anlagebau oder Vertrieb abspaltet;
Verbesserung von Kooperation, Flexibilisierung: Ein großes Schiff läßt sich schwer lenken. D...